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Wissen · Stand August 2026

Der Gutschein über fünfzig Euro und die Frage, wann er versteuert wird

Anfang Dezember steht jemand an der Theke und möchte einen Gutschein über fünfzig Euro. Für die Schwiegermutter, einzulösen irgendwann im Frühjahr. Sie tippen den Betrag ein, nehmen das Geld und geben ein Kärtchen heraus.

Die Frage, die sich in diesem Moment entscheidet, ist, ob Sie auf diese fünfzig Euro heute Umsatzsteuer schulden oder erst dann, wenn die Schwiegermutter im April tatsächlich isst. Seit dem 1. Januar 2026 hat sich die Antwort für die meisten Gastronomiebetriebe geändert.

Zwei Sorten Stand: August 2026

Einzweck und Mehrzweck, und warum das den Zeitpunkt bestimmt

Das Umsatzsteuergesetz kennt zwei Arten von Gutscheinen. Beim Einzweckgutschein steht schon bei der Ausgabe fest, welche Leistung damit bezogen wird und mit welchem Steuersatz. Die Steuer entsteht dann sofort, bei der Ausgabe, nach § 3 Absatz 14 des Umsatzsteuergesetzes.

Beim Mehrzweckgutschein steht das nicht fest. Er ist zunächst nur ein Zahlungsmittel. Die Steuer entsteht erst, wenn er eingelöst wird, und zwar mit dem Steuersatz, der für das gilt, was der Gast dann tatsächlich bekommt. Geregelt ist das in § 3 Absatz 15.

Der Unterschied ist keine Formalie. Er entscheidet, in welchem Voranmeldungszeitraum der Betrag auftaucht, und bei einem Gutschein, der über den Jahreswechsel liegt, sogar in welchem Jahr.

Seit 2026 Stand: August 2026

Der Wertgutschein ist jetzt in aller Regel ein Mehrzweckgutschein

Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Restaurations- und Verpflegungsleistungen 7 Prozent auf Speisen und weiterhin 19 Prozent auf Getränke, siehe TSE und Finanzamt. Damit lässt sich bei einem Gutschein über einen Geldbetrag im Moment der Ausgabe nicht mehr sagen, welcher Steuersatz gilt. Der Gast kann davon ein Essen nehmen oder eine Runde Getränke.

Genau diese Unbestimmtheit macht einen Gutschein zum Mehrzweckgutschein. Der übliche Gastronomiegutschein über einen Wert ist deshalb seit 2026 in der Regel keiner mehr, der bei Ausgabe versteuert wird.

Ein Einzweckgutschein bleibt möglich, wenn Sie ihn eindeutig beschränken. Ein Gutschein, der ausdrücklich für ein Menü ohne Getränke gilt, oder einer, der Speisen- und Getränkeanteil getrennt ausweist, hat einen bestimmbaren Steuersatz. Wer diesen Weg gehen will, sollte die Formulierung auf dem Gutschein mit seinem Steuerberater abstimmen, weil sie über die Einordnung entscheidet.

Wann die Umsatzsteuer entsteht
GutscheinEinordnungSteuer entsteht
Wert über 50 Euro, frei einlösbarMehrzweckbei Einlösung
Nur für Speisen, ausdrücklich beschränktEinzweckbei Ausgabe, 7 Prozent
Nur für Getränke, ausdrücklich beschränktEinzweckbei Ausgabe, 19 Prozent
Menü mit getrennt ausgewiesenen AnteilenEinzweckbei Ausgabe, aufgeteilt
In der Kasse

Der Verkauf eines Mehrzweckgutscheins ist kein Umsatz

Das ist der Fehler, den ich am häufigsten sehe. Ein Gutscheinverkauf wird als normaler Umsatz eingetippt, meist unter einer beliebigen Warengruppe, weil in dem Moment eine Zahl in die Kasse muss. Damit steht der Betrag im Tagesumsatz, obwohl er dort noch nicht hingehört.

Richtig läuft es über einen eigenen Posten für die Ausgabe. Sie nehmen fünfzig Euro ein, der Betrag ist im Kassenbestand, aber er zählt nicht zum steuerpflichtigen Umsatz. Erst wenn der Gutschein eingelöst wird, entsteht der Umsatz, und dann aufgeteilt nach dem, was auf dem Tisch stand.

Bei der Einlösung wird der Gutschein wie eine Zahlungsart behandelt. Der Gast isst für 62 Euro, davon 50 über Gutschein und 12 in bar. Der Umsatz beträgt 62 Euro und wird nach Speisen und Getränken aufgeteilt, die Zahlungsarten stehen daneben.

MIHOK KASSENSYSTEME
Zwei Vorgänge, nicht einer
Ausgabe: Geld ein ja
Ausgabe: Umsatz nein
Einlösung: Umsatz ja
Einlösung: Aufteilung 7 / 19 ja
Wer beides in einen Topf
wirft, versteuert doppelt
oder gar nicht.
59399 Olfen · 0173 2708196
Altbestand Stand: August 2026

Die Gutscheine aus der Zeit davor

Für Gutscheine, die vor dem 1. Januar 2026 ausgegeben wurden und erst danach eingelöst werden, ist die Einordnung in der Fachliteratur umstritten. Es gibt die Auffassung, dass sie als Einzweckgutscheine bei Ausgabe mit 19 Prozent zu versteuern waren. Es gibt die Gegenauffassung, dass sie schon damals als Mehrzweckgutscheine zu behandeln gewesen wären, weil bei ihrer Ausgabe absehbar war, dass sie nach der Steuersatzänderung eingelöst werden.

Ich löse diesen Streit hier nicht auf, weil ich Fachhändler für Kassensysteme bin und kein Steuerberater. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass es diesen Streit gibt und dass es sich lohnt, danach zu fragen, wenn Sie noch offene Gutscheine aus 2025 haben.

Praktisch hilft eine Liste. Wer weiß, welche Gutscheine wann ausgegeben wurden und welche noch offen sind, kann die Frage beantworten. Wer es nicht weiß, kann sie nicht einmal stellen.

Häufig gefragt

Was mich zu Gutscheinen gefragt wird

Muss ich ausgegebene Gutscheine einzeln festhalten?
Ja, und zwar mit Nummer, Betrag, Ausgabedatum und Einlösedatum. Ein offener Gutschein ist eine Verbindlichkeit Ihres Betriebs, und bei einer Prüfung will jemand sehen, welche davon noch offen sind. Die Kasse führt diese Liste mit, wenn sie dafür eingerichtet ist.
Was ist mit Gutscheinen, die nie eingelöst werden?
Beim Mehrzweckgutschein entsteht keine Umsatzsteuer, wenn nie eingelöst wird, weil es nie eine Leistung gab. Der eingenommene Betrag bleibt trotzdem ein Vorgang in Ihrer Buchführung und wird irgendwann ertragswirksam. Wann das passiert und wie lange ein Gutschein gültig bleibt, ist eine Frage an Ihren Steuerberater und teilweise auch an das Zivilrecht.
Zählt der Verkauf eines Gutscheins in den Tagesumsatz?
In den Kassenbestand ja, in den steuerpflichtigen Umsatz beim Mehrzweckgutschein nein. Deshalb muss die Kasse beides getrennt ausweisen. Ein Tagesabschluss, in dem Gutscheinverkäufe im Umsatz stehen, führt zu einer Abweichung, die Ihr Steuerberater jeden Monat von Hand korrigieren muss.
Können Sie das in einer vorhandenen Kasse nachrüsten?
Bei SCHULTES bluepos® richte ich Gutscheine als eigene Vorgänge ein, Ausgabe und Einlösung getrennt. Bei einem fremden System hängt es davon ab, was es kann. Ich sehe es mir an und sage Ihnen, ob es geht.
Angebot

Gutscheine sauber einrichten

Wenn Sie Gutscheine ausgeben, richte ich sie beim Einbau als zwei getrennte Vorgänge ein, mit einer Liste der offenen Beträge. Das ist eine halbe Stunde Arbeit und erspart Ihrem Steuerberater eine monatliche Korrektur.

Wenn Sie noch offene Gutscheine aus der Zeit vor 2026 haben, nehmen Sie die Frage nach deren Behandlung mit ins nächste Gespräch mit Ihrem Steuerberater. Ich kann Ihnen die Liste aus der Kasse ziehen, die Einordnung macht er.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Einordnung eines konkreten Gutscheins als Einzweck- oder Mehrzweckgutschein hängt von seiner Ausgestaltung ab und gehört vor der Ausgabe geklärt.